WoMo-Vermietung: Ärger bei der Rückgabe? Kaution weg?

am Dez. 5, 2016

Streitigkeiten bei der Rückgabe des Wohnmobils. Wie kann ich mich davor schützen?

Der Albtraum jedes Reisenden: Totalverlust der Kaution bei Fahrzeugrückgabe! Wie kann man sich davor schützen? Im Folgenden finden Sie ein paar Tipps, um dieses Szenario in Zukunft zu vermeiden:

  • Überprüfen Sie das Wohnmobil oder den Campervan bei Fahrzeugabholung peinlichst genau von allen Seiten, auch von unten und von oben, innen sowie außen, halten Sie alle Mängel mit ihrer Kamera fest und lassen Sie sich diese vom Vermieter gegenzeichnen. Sie sollten dafür mindestens eine Stunde einplanen. Und scheuen Sie sich nicht zu sehr ins Detail zu gehen, und sich sogar noch mehr Zeit zu lassen, es wird spätestens bei Fahrzeugrückgabe zu Ihren Gunsten sein.
  • Machen Sie genau das gleiche bei Fahrzeugrückgaben. Sie sollen auch hier mindestens eine Stunde einplanen. Lassen Sie sich alles schriftlich geben. Oft wird die Kaution nicht sofort zurückerstattet. Sollten Sie daheim ankommen und sehen, dass der Vermieter Ihre Kaution nicht wie versprochen innerhalb des vereinbarten Zeitraums zurückerstattet hat, können Sie nur rechtliche Schritte einleiten, wenn Sie alles genau festgehalten (Fotos mit Datum und Uhrzeit) haben und sich alles schriftlich vom Vermieter geben lassen haben.
  • Reinigungspauschale: Diese wird berechnet wenn Sie das Fahrzeug nicht im selben Zustand zurückbringen, wie Sie es abgeholt haben. Auch von innen und außen Fotos bezüglich der Sauberkeit machen! Sollten Sie das Wohnmobil vor Fahrzeugrückgabe nur oberflächlich putzen, brauchen Sie erst gar nicht damit anfangen. Der Vermieter wird Ihnen diese Pauschale von der Kaution abziehen. Wenn Sie diese Pauschale nicht bezahlen wollen, sollten Sie vor Fahrzeugrückgabe ein paar Stunden intensives Putzen einplanen.
  • Kleinere Gebrauchsspuren: Diese sollten Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden. Bitte lesen Sie immer die AGBs der jeweiligen Wohnmobilvermietung, da dies Auslegungssache sein kann. Jeder Vermieter hat seine eigene Definition von "Gebrauchsspuren". Sollten Sie zum Beispiel in Island auf Schotterwegen fahren, und der Vermieter verbietet dies in seinen AGBs ausdrücklich, werden Gebrauchsspuren am Lack in diesem Fall in Rechnung gestellt. 
  • Klar ist, sollten Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen. Durch einen Versicherungsabschluss können Sie den finanziellen Schaden begrenzen.
  • Versicherung zur Reduzierung des Selbstbehalts: Es gibt verschiedene Optionen, Sie können Ihren Selbstbehalt auf die Summe X reduzieren z.B. 2000EUR oder ihn sogar auf Null Euro reduzieren. Der Abschluss einer Versicherung ist immer empfehlenswert (falls diese nicht automatisch im Mietpreis inbegriffen ist). Sollten Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, wird Ihre Kaution in den meisten Fällen trotzdem vom Vermieter einbehalten. Sie werden diese zu einem späteren Zeitpunkt von der Versicherung zurückerstattet bekommen. Bitte lesen Sie auch hier die AGBs, oft wird von einem Selbstbehalt pro Schadensfall gesprochen, sprich sollten Sie mehrere Schäden während Ihrer Reise verursachen, müsste der Betrag X pro Schadensfall bezahlt werden. Daher ist die Reduzierung des Selbstbehalt auf Null Euro oft die beste Option.

Am besten ist es, Ihr angemietetes Wohnmobil oder Ihren Miet-Campervan wie Ihr Eigentum zu behandeln, dann kann nicht so viel schief gehen. Über weitere Tipps würden wir uns freuen!